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Kapitel 19

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Die Christen machen einen ferneren Einwurf gegen das göttliche Gesetz, und behaupten, das Gesetz Moscheh’s sei nicht für ewige Zeiten, sondern nur ein zeitweiliges, bis zum Erscheinen Jesu, welcher das Gesetz Moscheh’s aufgehoben und abgestellt, und seinen Jüngern und allen seinen ……

….. behaupten, das Gesetz Jesu sei leicht, das mosaische hingegen mit seinen Geboten schwer zu halten, ist ebenfalls nicht der Wahrheit gemäß, da wir Matth.19,21 finden, Jesus habe zu einem Jünger gesagt: Willst du vollkommen sein, so gehe, verkaufe das Deinige, und gib es den Armen!
Hieraus geht hervor, das Gesetz Jesu gebietet alles Gut, dass man besitzt, den Armen zu geben, das mosaische Gesetz gebietet nur den zehnten Theil des Fruchtertrags wegzugeben, Grund und Boden aber, wie auch neun Theile des Fruchtertrags verbleiben dem Eigentümer.
Dies bewiest wohl, dass das mosaische Gesetz mit seinen Geboten nicht wie sie vorgeben, schwer zu halten, sondern vielmehr geeignet sei, die Wohlfahrt unseres Körpers wie der Seele zu befördern.
Ferner sind sie von allen Geboten des mosaischen Gesetzes befreiet worden, wie kommt es, daß sie einen Theil der verbotenen Verwandtschaftsgrabe beibehalten, und die Ehe mit den sechs Blutverwandten verboten haben, nämlich mit der Mutter, dem Weibe des Vaters, der Schwester, dem Weibe des Bruders, der Tochter und dem Weibe des Sohnes, während sie, in Rücksicht auf die andern Verwandten, sich nicht nach der Bestimmung des göttlichen, uns von unserem Lehrer Moscheh mitgeteilten Gesetzes richten, sondern bald das Erlaubte verbieten, bald das Verbotene erlauben, ohne irgend einen andern Stützpunkt, als ihre eigene Willkür, da im Evangelium keine Bestimmung hierüber zu finden ist?

Überdies, wenn die im Gesetze Moscheh’s verzeichneten Rechtsbestimmungen zwischen Mensch und Mensch, wie sie vorgeben, wirklich aufgehoben worden sind, warum hat ihnen Jesus statt derselben, in seinem Gesetze nicht andere Rechtsbestimmungen gegeben, indem die Christen, in Hinsicht auf manche Rechtsbestimmungen sich noch heutigen Tages nach dem mosaischen Gesetze, in manchem andern hingegen nach menschlichen Gesetzen richten, z. B. nach den Gesetzen des Kaisers oder Magdeburg’s weswegen auch die Statuten dieser Länder nämlich Polen’s und Litthauen’s, der Veränderung und dem Wechsel unterworfen sind, in Folge des Wechsels derjenigen, welche diese Statuten eingeführt haben, denn da Letztere von Menschen, deren Vernunft beschränkt ist, eingeführt worden, so tun es Not, bei jeder Versammlung zu verbessern und das Lückenhafte auszufüllen. 

Nicht also unser göttliches Gesetz, da es von der allerhöchsten, möglichst vollkommenen Weisheit angegangen, so geht unmöglich dabei Aushebung, Wechsel, Veränderung und Lückenhaftigkeit, Zusatz oder Abnahme an, wie geschrieben steht 5.B.M. 4,2: Tut Nichts hinzu zu dem Worte, welches ich euch gebiete.
Ferner ebend. 13,1: Alles was ich euch gebiete, dass sollet ihr beobachten zu tun: tue Nichts hinzu und nimm Nichts davon.
Ebend.4,8: Wo ist eine große Nation, die so gerechte Gesetze und Rechte hätte, wie diese ganze Lehre, die ich euch heute vorlege?
Ebend.30,2: Und wirst zurückkehren zum Herrn, deinem Gotte, und gehorchen seiner Stimme, nach Allem, was ich dir heute gebiete, du und deine Söhne mit deinem ganzen Herzen und deiner ganzen Seele.
Noch ebend. V.8: Du aber wirst zurückkehren und gehorchen der Stimme des Herrn, deines Gottes, zu beobachten seine Gebote und Gesetze, die geschrieben in diesem Buche der Lehre f.f.
Ebend. 33,4: Das Besetz, so uns Moscheh geboten, ist ein Erbteil für die Gemeine Jakobs.
Der heilige Sänger spricht Ps. 19,8-10: Die Lehre Gottes ist vollkommen, führt zurück die Seele. Das Zeugnis Gottes ist treu, macht weise den Albernen. Die Befehle des Herrn sind gerade, erfreuen das Herz, das Gebot des Herrn ist lauter, erleuchteten die Augen. Die Furcht des Herrn ist rein, bestehen ewig, die Rechte des Herrn sind wahr, allesamt gerecht.
Ferner ebend. 111,7-8: Seiner Hände Werk sind Wahrheit und Recht, ohne Wandel alle seine Gebote; fest immer und ewig eingerichtet nach Wahrheit und Recht.
Noch ebend. 119,44: Ich will halten deine Lehre stets und immerdar.

So schließen die Weissagungen insgesamt mit den Worten Maleachi 4,22: So gedenket denn der Lehre des Moscheh, meines Knechtes, dem ich geboten auf Choreb, für ganz Israel, Gesetze und Rechte.
Du ersiehst aus diesen Schriftversen, daß wegen des hohen Grades der Vollkommenheit und Richtigkeit des göttlichen Gesetzes, auch nicht ein Wort hinzuzusetzen oder abzunehmen ist, um wie viel weniger kann es aufgehoben, oder mit einem andern vertauscht werden.
Auch durch die Worte: gehorchen seiner Stimme nach Allem, was ich dir heute gebiete, und ferner: und tue alle seine Gebote, die ich dir heute gebiete, ist zu erkennen gegeben, daß das Gesetz mit keinem andern werde vertauscht werden.
Durch die späteren Worte: so du gehorchen wirst der Stimme des Herrn, deines Gottes, zu beobachten seine Gebote, die geschrieben in diesem Buche der Lehre, ist auf das Allerdeutlichste dargelegt, daß die glücklichen, in diesem Kapitel der h. S. vorherbestimmten Versicherungen und Verheißungen durchaus nur durch Beobachtung der Gebote, die im mosaischen und nicht in einem andern Gesetze geschrieben stehen, sich erfüllen werden.

Deswegen heißt es auch von diesen Geboten: die ich dir heute gebiete; und bietet dies einen wahrhaften Beweis, daß dies Besetz, das wir zur Zeit besitzen, in Ewigkeit nicht vertauscht und verändert werden wird.
Ingleichen bekunden die Worte der h. S.: das Gesetz, so uns Moscheh geboten, ist ein Erbteil für die Gemeinde Jakobs, daß die mosaischen Gesetze nicht, wie die Christen behaupten, ein Aufhören und Endziel bevorstehe, gerade so wie die Erbschaft von Geschlecht zu Geschlecht nicht aufhört, sondern durch alle Geschlechter fortdauert, ohne Beschränkung der Zeit.

Das will sagen: das mosaische Gesetz bleibe ein Erbteil für die Gemeinde Jakobs, welche es besitzen und behalten soll für ewige Zeiten, wie geschrieben steht 5.B.M. 31,21: Denn es wird nicht vergessen werden aus dem Munde deines Samens.
Es heißt nicht, ein Erbteil für das Haus oder den Samen Jakobs, um anzudeuten, daß Gesetz nicht nur ein Erbteil für die Söhne Jakobs allein, sondern auch für die Proselyten sein wird, die sich ihnen anschließen werden welche (Proselyten) die Söhne der  Fremdlinge sind, welche sich Gott anschließen, ihm zu dienen, von denen es Jes. 56, 61 heißt: Und die Söhne der Fremdlinge, die sich anschließen an Gott, ihm zu dienen, und zu lieben den Namen Gottes um seine Knechte zu sein, Alle, die wahren den Ruhetag, ihn nicht zu entweihen, und festhalten an meinem Bunde, und von welchen auch die h. S. anderswo sagt, Jes. 14,1: Der Fremdling wird sich ihnen anschließen, und sich gesellen zum Hause Jakobs.

Durch die Worte, ohne Wandel seine Gebote, fest immer und ewig, wird ebenfalls angedeutet, daß die Gebote des mosaischen Gesetzes einen ewig dauernden Fortbestand haben werden, denn der Ausdruck immer und ewig bedeutet eine Ewigkeit ohne alles Aufhören, wie Ps. 18,6: Und er erhält sie immer und ewig; er gab ein Besetz, das nicht zu übertreten.
Ingleichen deuten die Worte: ich will halten deine Lehre stets und immerdar, durchaus auf eine ewige Dauer, und nicht auf eine gewisse Zeit hin, da wir doch 2.B.M. 15,18 finden: Der Herr wird regieren stets und immerdar.

Endlich hat der Letzte der Propheten, Maleachi, durch die Schlussworte seiner Weissagung, aus dem Munde Gottes: So gedenket denn der Lehre des Moscheh, meines Knechtes, dem ich geboten auf Choreb, für ganz Israel Gesetze und Rechte, ebenfalls zu erkennen gegeben, daß niemals ein anderes Gesetz sein wird, außer dem Gesetze Moscheh’s, das gegeben worden auf dem Berge Sinai, welcher auch Berg Choreb genannt wird.
Auch der christliche Gelehrte Simon Budny, in seiner Schrift, Obrony gibt zu, daß göttliche, Israel durch Moscheh am Choreb gegebene Gesetz,   vollkommen und ewig dauernd und außer demselben kein anderes göttliches Gesetz vorhanden sei, und daß diejenigen, welche behaupten es gäbe zwei Gesetze, und zwar erstens das Gesetz Moscheh’s, zweitens das Gesetz Jesu, sich im Irrtum befinden, da Jesus kein Besetz gegeben, sondern vielmehr geboten, das Gesetz Moscheh’s zu beobachten, wofür er viele Belege aus den Propheten und Vernunftbeweise heranbringt, wie Seite 39,41 und an andern Stellen dieser Schrift zu ersehen ist.