Kapitel 16
Verflucht sei, wer nicht aufrecht hält die Worte dieser Lehre, sie zu üben und das ganze Volk sprach Amen. 5. B.M. 27,26.
Die Christen argumentieren, gestützt auf diesen Vers, wie folgt: Das Besetzt Moschehs spricht über Jeden, der nicht alle Gebote des Gesetzes erfüllen wird, den Flucht aus; der Gebote des Gesetzes aber gibt es sehr viele, so daß nicht ein Einziger unter euch alle zu erfüllen im Stande ist; mithin befindet ihr euch alle auch unter dem Fluche.
Antwort:
Der Sinn dieses Verses ist keineswegs wie sie vorgeben, daß Jeder, der nicht alle im Besetze Moscheh’s verzeichneten Gebote und Verbote beobachtet, verflucht sein solle, da dies für jeden Menschen zur Unmöglichkeit wird, denn sogar unser Lehrer Moscheh, wiewohl durch ihn das Besetz gegeben und kein Prophet wieder wie er erstehen wird, hat dennoch nicht alle Gebote, sondern nur diejenigen erfüllt, die ihm außerhalb des gelobten Landes zu Händen gekommen, wohingegen er die an das gelobte Land gebundenen Gebote, da sie ihm nicht zu Händen gekommen, nicht erfüllen konnte.
Es versteht sich daher von selbst, daß andere Israeliten nicht verdammt werden können, wenn sie solche Gebote, die ihnen nicht zu Händen kommen, nicht erfüllen.
Allein wenn sie dies oder jenes Gebot, das ihnen zu Händen kommt und zugänglich ist, hingerissen von Leidenschaft, übertreten, sobald sie hinterher bereuen und mit aufrichtiger Buße zu Gott zurückkehren, fallen sie keineswegs dem Fluche anheim, denn da kein Mensch gerecht ist auf Erden, daß er nur Gutes tun und nicht sündigen sollte, so ist ihm die Buße als Balsam und Heilmittel gegeben für die Schmerzen und Leiden der Sünden und Begehungen aller Art.
Siehest du nicht, König David, obschon er sich durch die Begebenheit mit Urijan, dem Hethiter, vergangen hatte, ist dennoch, weil er Sündenbekenntnis abgelegt und sich der aufrichtigen Buße beflissen, nicht dem Fluche anheimgefallen, sondern hat sich von Gott eines vollständigen, ewigen Segens zu erfreuen gehabt, dergestalt, daß Gott mit ihm wegen des Königtums einen dauerhaften, ewig unzerstörbaren Bund geschlossen, wie geschrieben steht Jer. 33, 20,21: So spricht der Herr, wenn ihr je löset meinen Bund mit dem Tage und meinem Bund mit der Nacht daß nicht sei Tag und Nacht jedes zu seiner Zeit; dann soll auch mein Bund gelöste werden mit David meinem Knechte, daß kein Sohn mehr von ihm als König auf dem Thron sitze f.f.
Ja, sein Verdienst hat noch lange Zeit nachher nutzenreich gewirkt für seine späteren Nachkommen, für ganz Jehudah und die Bewohner Jeruschalajims wie es Jes. 37,35 heißt: Ich beschirmte diese Stadt, ihr beizustehen, um meinetwillen und um Davids meines Knechtes willen.
Hieraus geht klar hervor, daß wer einen kleineren oder auch größeren Teil der Gebote nicht beobachten und über kann, weil er ihm nicht zu Händen gekommen, oder wer sogar einen Teil derselben, hingerissen von seiner Leidenschaft, übertritt; sobald er hinterher bereuet, Sündenbekenntnis ablegt und sich der Muße befleißigt, so steht er keineswegs unter dem Fluche, fern sei der Bedanke, sondern steht nur unter dem Fluche, wer von manchen Geboten nicht glaubt, daß sie Worte des lebendigen Gottes sind, oder wem manche Gebote nichtig und nutzlos scheinen und er deshalb ihre Ausübung, selbst wenn sie ihm zu Händen kommen, nicht als Pflicht anerkennen und übernehmen will.
Der Ausdruck יקים hat hier ähnliche Bedeutung wie קיימו וקבלו היהודים עליהם ועל זרעם Esther 9,27 (die Juden erkannten als Pflicht an und übernahmen für sich und ihre Nachkommen).
Und darum sagt die h. S.: Verflucht wer nicht als Pflicht anerkennt יקים die Worte dieser Lehre, sie zu üben, nicht aber schlechtweg: Verflucht wer nicht erfüllt, oder wer nicht übt alle Worte dieser Lehre, wie sie (die Christen) unsern Vers auffassen, um eben anzudeuten daß hier nur ein Solcher gemeint sei, der das Joch eines Teiles der Gebote von sich abschütteln will, denn die Worte, sie zu üben, bekunden den Sinn, er wolle nicht die Pflicht anerkennen und übernehmen, sie zu üben, selbst wenn sie ihm zu Händen kommen werden.
Jungleichen wenn die h. S. sagt 5. B.M. 28,15: Und es wird sein, wenn du nicht gehorchen wirst der Stimme des Herrn, deines Gottes, zu beobachten, zu üben alle seine Gebote und Besetze, die ich dir heute gebiete, so werden über dich kommen alle diese Flüche und dich erreichen; so ist der Sinn nicht, daß die Flüche über ihn kommen werden, so er nicht alle Gebote insgesamt beobachten und üben wird, ohne daß ein einziges Gebot fehlen darf, sondern ist der Sinn vielmehr, so er nicht der Stimme Gottes gehorchen wird - d. h. so er die Gebote nicht beobachten und üben wird, aus dem Grunde, weil er der Stimme Gottes nicht gehorchen und das Joch der göttlichen Herrschaft abschütteln - sodann werden alle diese Flüche über ihn kommen, vorausgesetzt, er werde sich nicht später wieder zu Gott mit aufrichtiger Buße wenden.
Es steht, daß Gott sein Gesetz seinem Volke aus Liebe zu ihnen gegeben, nicht um seines eigenen Nutzens, sondern um ihres Nutzens und Heiles willen; ingleichen hat er ihnen auch nicht deswegen die Gebote in großer Anzahl gegeben, um etwa ihnen eine schwere Last aufzubürden, um sie zu bestrafen und ihre Seelen in die Hölle verstoßen, nimmermehr, sondern um ihnen jenseits reichen Lohn und hohe Würde zu Teil werden zu lassen, indem der Israelit, wenn er auch nur ein einziges Gebot nach Vorschrift und um Gottes Willen ausübt, schon des jenseitigen Lebens teilhast wird.
Je mehr er aber Gebote übt, desto reicher wird sein Lohn, desto höher steigt sein Werth vor Gott; und nur deswegen hat unser Lehrer Moscheh sich gesehnt und gestrebt in das gelobte Land zu gelangen, um durch Erfüllung der Gebote, die an jenes Land gebunden sind, jenseits eine höhere Stufe ersteigen zu können.
Hierzu kommt noch daß die zwölf, nach Anzahl der zwölf Stämme Israels, im angeführten Kapitel vorkommenden Flüche sich nur auf gewisse, besondere Gesetzübertretungen beziehen, die heimlich begangen werden, was auch gleich zu Anfang angedeutet wird durch die Worte, und es tut im Geheimen (5. B.M. 27,15); denn geschieht es öffentlich, so erleidet der Täter seine Strafe durch die menschliche Gerichtsbarkeit.
So heißt es auch dort: Wer seinen Nächsten im Geheimen schlägt, (ebend. V. 24) um den Verleumder zu bezeichnen, dessen Schlag dem Getroffenen geheim bleiben kann; ähnlich, wer heimlich seinen Nächsten verleumdet.
Pf. 101,5; und damit man hierunter nicht einen Solchen verstehe, der seinem Nächsten einen Schlag mit der Hand versetzt, welcher Schlag den Sinnen durchaus fühlbar werden muss, steht eben der Zusatz im Geheimen.
Gelicherweise macht derjenige, der die Übung mancher Gebote nicht anerkennen und übernehmen will, weil er solche für nichtig hält, sich einer heimlichen Sünde schuldig, ähnlich denen, die dort in der h. S. aufgeführt werden.
Mit einem Worte, die h. S. beabsichtigt durch diese zwölf Verse uns kund zu tun, sowie den, der eine Sünde öffentlich begeht, die Strafe der menschlichen Gerichtsbarkeit trifft, so werde den, der eine Sünde heimlich begeht, die Strafe des göttlichen Gerichts treffen, nämlich Verwünschung und Fluch von Gott, solange er nicht bereuet und aufrichtig Buße tut, was auch deutlich besagt wird 5.B.M. 29,28: Das Verborgene ist des Herrn, unseres Gottes, aber das Offenbare unser und unserer Kinder auf ewig, um zu tun alle Worte dieser Lehre.
Dies ist der einzige richtige und völlig wahrheitsgemäße Sinn des beredten Verses, wie jedem Einsichtsvollen einleuchten wird; und wenn die Christen sich desselben bedienen, um uns anzugreifen, so rührt dies blos von dessen unrichtiger Auffassung her.
Allein wir können ihnen ihren eigenen Angriff zurückgeben, gestützt auf völlig erfassten Sinn der Verse, die wir zu Ende der letzten Schrift des Evangeliums antreffen, und die wie ...